Zuzug
Wenn Sie den Zuzug bei den Einwohnerdiensten gemeldet haben, geht die Information auch an uns. Sie werden von uns mit den nötigen Unterlagen bedient.
Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Zuzugsdatum. Sie erhalten eine provisorische Steuererklärung, mit welcher Sie dem Steueramt das voraussichtliche Einkommen und Vermögen mitteilen. Anschliessend werden Sie eine provisorische Rechnung für das entsprechende Steuerjahr erhalten.
Zuzug von einem anderen Kanton
Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung auf Grund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen.
Zuzug aus einer Zürcher Gemeinde
Seit dem 01.01.2017 gilt das Zuzugsprinzip. D.h., zieht ein Steuerpflichtiger am 01.10.2021 zum Beispiel von der Stadt Zürich nach Rorbas, so beansprucht die Zuzugsgemeinde, also Rorbas, ab 01.01.2021 die Steuerhoheit.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Bohli Jérôme | Steuersekretär | 044 866 70 65 jerome.bohli@rorbas.ch |