Aktuelles in Rorbas

Aktuelles

Sanierung Kirchgasse, Etappe Ost. Projektfestsetzung

10. Oktober 2025

Der Gemeinderat Rorbas hat mit Beschluss Nr. 2025-153 vom 1. Oktober 2025 das Projekt «Strassen- und Werkleitungssanierung Kirchgasse, Etappe Ost» (ab Verzweigung Zilacherstrasse bis zur alten Brücke) festgesetzt.

Gleichzeitig hat er hierfür einen Verpflichtungskredit von 2'097’000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Fahrbahnflächen beim Dorfplatz neu mit Naturstein, Granit hell (Portugal), statt in Asphalt auszuführen. Für die damit verbundenen Zusatzkosten, die nicht als gebunden gelten, wird der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 einen Verpflichtungskredit von 423'000 Franken zur Beschlussfassung unterbreiten.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Projektfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§§ 21 ff. VRG). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG).

Gegen die Gebundenerklärung der Ausgaben kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Der Festsetzungsbeschluss mit den dazugehörenden Plänen und Akten liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rorbas, Einwohnerdienste, öffentlich zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zusätzlich zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rorbas, 10. Oktober 2025

Gemeinderat Rorbas

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Teilrevision Gebührentarif der Gemeinde Rorbas

29. September 2025

Der Gemeinderat hat - gestützt auf die geltende Gebührenverordnung - am 17. September 2025 den Gebührentarif der Gemeinde Rorbas in verschiedenen Bereichen angepasst bzw. aktualisiert.

Der neue Gebührentarif gilt ab dem 1. Januar 2026. Der Gemeinderatsbeschluss und der revidierte Gebührentarif liegen während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenso können die Unterlagen hier eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Teilrevision des Gebührentarifs kann beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (03.10.2025), schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Gemeinderat Rorbas

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