Friedensrichteramt
Der Friedensrichter ist Organ der kantonalen Rechtspflege. In praktisch allen zivilrechtlichen Streitigkeiten (Ausnahmen sind v.a. Scheidungsbegehren und Mietsachen) führt er als erste Instanz das obligatorische Schlichtungsverfahren nach dem Grundsatz «zuerst schlichten, dann richten» durch.
Das gilt für
- Forderungsklagen aller Art
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbrechtliche Klagen
- Nachbarschaftsklagen
- Unterhaltsklagen
- Persönlichkeitsverletzungen
- Konsumentenstreitigkeiten
Der Friedensrichter entscheidet auf Antrag der klagenden Partei endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert Fr. 2'000 nicht übersteigt. Bei einem Streitwert bis Fr. 5'000 kann er den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, den diese innert zwanzig Tagen wiederrufen können. Kommt keine Einigung zustande, erhält die klagende Partei die Klagebewilligung, mit der sie innert drei Monaten beim zuständigen Bezirksgericht die Klage einleiten kann. Hauptziel des Schlichtungsverfahrens ist die gültige, definitive Einigung (Vergleich).
Der Friedensrichter dient auch als erste unentgeltliche Anlaufstelle für Fragen zum Zivilrecht und der entsprechenden Durchsetzung von Zivilansprüchen.
Hans Schneeberger
alte Weiacherstrasse 6
8427 Rorbas
044 865 69 62
hausi.schneeberger@bluewin.ch
Öffnungszeiten
Verhandlungen und Gespräche nach telefonischer Absprache.