Offenlegung von Interessenbindungen
Gestützt auf Art. 19 der Gemeindeordnung der Gemeinde Rorbas vom 27.09.2020 werden die Interessenbindungen des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission offen gelegt.
Gestützt auf Art. 19 der Gemeindeordnung der Gemeinde Rorbas vom 27.09.2020 werden die Interessenbindungen des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission offen gelegt.