Rorbas. Gut leben an der Töss.



Aktuelles

Ab Sommer 2026: drei koordinierte Strassenbaustellen

17. April 2026

Ab Mitte Mai 2026 stehen in Rorbas drei grössere Tiefbauprojekte an: zwei des Tiefbauamts des Kantons Zürich (an der Weiacher- und an der Irchelstrasse) sowie eines der Gemeinde (an der Kirchgasse). Die drei Vorhaben sind zeitlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt. Ziel ist es, so die Auswirkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie frühzeitig darüber informieren, was auf unsere Gemeinde zukommt. Es handelt sich um eine erste Übersicht – detaillierte Informationen zu den einzelnen Bauphasen folgen jeweils rechtzeitig vor Baubeginn. Mehr dazu finden Sie hier.

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Sammellegat für Krankheits- und Pflegeunterstützung. Erhöhung der Beiträge an Bedürftige

13. März 2026

«Sammellegat für Krankheits- und Pflegeunterstützung». Erhöhung der Beiträge an Bedürftige. Allgemein verbindlicher Beschluss. Veröffentlichung nach § 7 Abs. 1 Gemeindegesetz

Der Gemeinderat Rorbas hat eine Anpassung der Beitragsregelung aus dem «Sammellegat für Krankheits- und Pflegeunterstützung» beschlossen.

Der Fonds wurde im Jahr 2011 mit dem verbleibenden Kapital aus der Zusammenführung der Gemeindekrankenpflege und der Haushalthilfe mit dem Spitex-Verein gegründet. Zweck des Sammellegats ist es, Einwohnerinnen und Einwohner von Rorbas, die bei Krankheit, Unfall und Pflege, auf die Unterstützung der Spitex angewiesen sind, finanziell zu unterstützen. Insbesondere werden Beiträge an hauswirtschaftliche Leistungen ausgerichtet, die von der Spitex erbracht werden und nicht von der Krankenkasse gedeckt sind. Mit der beschlossenen Erhöhung der Einkommensgrenzen und den höheren Beitragssätzen sollen künftig mehr Personen Anspruch auf Unterstützung erhalten und finanziell spürbarer entlastet werden.

Der entsprechende Beschluss des Gemeinderats vom 11. März 2026 kann hier eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung.
Gegen den allgemein verbindlichen Beschluss betr. Verwendung der Mittel aus dem Sammellegat für Krankheits- und Pflegeunterstützung vom 11. März 2026 kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Mitteilungsblatt an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Angerufene Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Hinweis: Massgebend und verbindlich für das Rechtsmittel ist einzig die Publikation im Mitteilungsblatt vom 20. März 2026.

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Agenda

Kartonsammlung

  

Freibadkasse: Vorverkauf vergünstigte Saisonabonnemente

   10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

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