Zusatzleistungen zur AHV / IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Für die Berechnung und Auszahlung die SVA Zürich zuständig. Bei Fragen oder Problemen helfen Ihnen aber auch die Einwohnerdienste gerne weiter. Das Anmeldeformular erhalten Sie direkt bei der SVA Zürich.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Kühne Christine | Sachbearbeiterin Soziales | 044 866 70 75 christine.kuehne@rorbas.ch |
Tollardo Fiorella | Sachbearbeiterin Soziales | 044 866 70 75 fiorella.tollardo@rorbas.ch |