Wirtschaftliche Hilfe
Wer seinen Lebensunterhalt und denjenigen seiner Familienangehörigen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Darin enthalten sind Lebensunterhalt, Mietzins (bis zu einem Maximalbetrag) und medizinische Grundversorgung. Die Bemessung der Unterstützung erfolgt nach den SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz der öffentlichen Fürsorge) sowie den internen Richtlinien der Gemeinde Rorbas.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Sozialamt. Das Antragsformular ist am Schalter bei der Sozialabteilung erhältlich oder Sie finden untenstehend den Link zum Herunterladen.
Ansprechpersonen
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Irrgang Olaf | Leiter Soziales | 044 866 70 64 olaf.irrgang@rorbas.ch |
Kühne Christine | Sachbearbeiterin Soziales (verantwortlich für Anmeldungen) / AHV-Zweigstelle | 044 866 70 75 christine.kuehne@rorbas.ch Büro: Montag, Mittwoch - Freitag |
Tollardo Fiorella | Sachbearbeiterin Soziales (verantwortlich für Anmeldungen) / AHV-Zweigstelle) | 044 866 70 75 fiorella.tollardo@rorbas.ch Büro: Dienstag |