Wahlen und Abstimmungen
Stimmrechtsausweis verloren?
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei den Einwohnerdiensten Rorbas verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Stimmabgabe an der Urne
Wochentag | Ort | Uhrzeit |
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Sonntag | Gemeindehaus Rorbas | 09.00 – 10.00 Uhr |
Brieflich Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie Ihre Wahl- und Stimmzettel in das mitgelieferte Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das gleiche Kuvert, mit dem Ihnen die Wahl- und Stimmunterlagen zugestellt worden sind. Beachten Sie, dass die Adresse des Wahlbüros im Kuvertfenster erscheint. Anstelle des Zustellkuverts kann auch ein anderes neutrales Kuvert mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" verwendet werden.
Achtung: Ohne eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Beachten Sie: B-Post braucht mindestens drei bis vier Arbeitstage! Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Antwortcouvert in den Briefkasten des Gemeindehauses zu werfen. Der Briefkasten wird am Abstimmungssonntag letztmals um 10.00 Uhr geleert.
Bitte beachten Sie, dass für jede stimmberechtigte Person ein eigenes Antwortkuvert zu verwenden ist.
Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden.
Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte oder ihre Stellvertreter können jeweils ab vorangehendem Montag vor dem Abstimmungssonntag während den Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten Rorbas abstimmen.
Stellvertretung in der Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann an der Urne zwei beliebige weitere Stimmberechtigte ihrer Gemeinde vertreten. Dabei sind folgende Vorgaben einzuhalten:
Die Stellvertretung erfordert die gleichzeitige Stimmabgabe des/der Stellvertreters/in (Abgabe eigener unterzeichneter Stimmrechtsausweis).
Der Stimmrechtsausweis muss von der vertretenen Person unterzeichnet sein! Vermerke wie "im Auftrag" oder "in Vertretung" mit Unterschrift des/der Stellvertreters/-in sind ungültig.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Suter Roger | Gemeindeschreiber | 044 866 70 62 roger.suter@rorbas.ch |