Verpflichtungserklärung
Wollen Sie eine visumspflichtige Person einladen? Dann muss diese Person bei der Schweizer Vertretung im Ausland vorsprechen. Danach erhalten Sie als Gastgeberin oder Gastgeber die Verpflichtungserklärung von der visumspflichtigen Person, mit welcher Sie sich für CHF 30'000.00 verpflichten, falls Ihrem Gast in der Schweiz gesundheitlich etwas zustösst.
Die Erklärung müssen Sie unterschrieben und zusammen mit den letzten drei Lohnabrechnungen und einem aktuellen Betreibungsregisterauszug bei den Einwohnerdiensten abgeben. Die Gebühr beträgt CHF 60.00. Wir überprüfen Ihre finanziellen Verhältnisse und leiten die Erklärung ans Migrationsamt weiter. Es dauert rund 3 Wochen, bis die Schweizer Vertretung im Ausland benachrichtigt wird.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Mucci Valeria | Leiterin Einwohnerdienste & Liegenschaften | 044 866 70 60 valeria.mucci@rorbas.ch |