Steuerinventar bei Todesfällen
Im Fall des Ablebens einer natürlichen Person erhalten die Hinterbliebenen vom Steueramt neben der Steuererklärung für das Todesjahr den Inventarfragebogen und das Tresoröffnungsprotokoll. Diese sind vollständig ausgefüllt, mit sämtlichen notwendigen Beilagen versehen und unterzeichnet an das Gemeindesteueramt zu retournieren. Die Veranlagung der Steuererklärung sowie der Erbschaftssteuern erfolgt durch die Dienstabteilung Inventarkontrolle und Erbschaftssteuern des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Ansprechsperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Bohli Jérôme | Steuersekretär | 044 866 70 65 jerome.bohli@rorbas.ch |