Polizeistundenverlängerung
Für spezielle Anlässe oder öffentliche Veranstaltungen kann der/die zuständige Ressortvorsteher/In die ordentliche Schliessungsstunde für die ganze Gemeinde oder für einzelne Betriebe aufheben. Das entsprechende Gesuch finden Sie hier.
Die ordentliche Schliessungsstunde (24.00 bis 05.00 Uhr) ist an den folgenden Tagen gemäss Art. 58 der Polizeiverordnung generell aufgehoben;
a) Silvester
b) Neujahrstag
c) Fasnachtssamstag/Fasnachtssonntag (nach Usanz der Gemeinde Rorbas)
d) Bundesfeiertag
Keine Bewilligung für Freinächte und den Aufschub der Schliessungsstunde werden für die folgenden Vorabende hoher Feiertage und für diese Tage selber erteilt;
a) Palmsonntag
b) Karfreitag
c) Ostersonntag
d) Auffahrt
e) Pfingstsonntag
f) Eidg. Bettag
g) Weihnachtsfeiertag
Ansprechpersonen
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
---|---|---|
Lienhard Chatrina | Gemeindeschreiber-Stv. | 044 866 70 63 chatrina.lienhard@rorbas.ch |
Suter Roger | Gemeindeschreiber | 044 866 70 62 roger.suter@rorbas.ch |