Persönliche Hilfe
Bei der persönlichen Hilfe handelt es sich um ein eigenständiges und unabhängig von einem allfälligen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe zu gewährendes Angebot. Persönliche Hilfe steht also auch Klientinnen und Klienten zu, welche keine wirtschaftliche Hilfe benötigen. Persönliche Hilfe wird unentgeltlich geleistet und ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden und erfolgt daher formlos.
Persönliche Hilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich in einer persönlichen Notlage befinden. Eine persönliche Notlage liegt vor, wenn sich jemand im praktischen Leben oder im seelisch-geistigen Bereich nicht zurechtfindet (§ 10 Abs. 2 SHV). Beispiele dafür sind:
- Administrative Überforderung
- Wohnsituationsprobleme
- Geldprobleme
Die Abteilung Soziales bietet jeweils am Montag von 10 bis 12 Uhr mit Terminvereinbarung persönliche Hilfe an.
Ansprechpersonen
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Irrgang Olaf | Leiter Soziales | 044 866 70 64 olaf.irrgang@rorbas.ch |
Kühne Christine | Sachbearbeiterin Soziales | 044 866 70 75 christine.kuehne@rorbas.ch |
Tollardo Fiorella | Sachbearbeiterin Soziales | 044 866 70 75 fiorella.tollardo@rorbas.ch |