Ombudsmann

Die Ombudsstelle ist unabhängig. Sie überprüft Behörden-und Verwaltungsentscheide unserer Gemeinde und des Kantons nach Rechtmässigkeit, Angemessenheit und Korrektheit. Die Ombudsstelle kann Rat erteilen, zwischen den Beteiligten vermitteln oder zuhanden der zuständigen Behörde eine schriftliche Empfehlung erlassen.

Die Anliegen können der Ombudsstelle schriftlich (Mail, Brief) oder mündlich (Vorsprache, Telefon) dargelegt werden. Die Tätigkeit des Ombudsmanns wird durch die beteiligten Gemeinwesen bezahlt und ist für Ratsuchende unentgeltlich.