Nachtparkgebühren
Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug regelmässig über Nacht (22.00 h bis 06.00 h) auf öffentlichem Grund abstellen, haben eine Gebühr zu entrichten. Die Gemeinde stellt diese alle drei Monate (im Voraus) in Rechnung.
Die Gebühr beträgt für Personenwagen und Motorfahrzeuge bis 3,5 t CHF 50.00/Mt., für Lastwagen, Anhänger, Wohnwagen, etc. CHF 100.00/Mt. Die bezahlte Nachtparkgebühr berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Rorbas abzustellen. Sie erhalten keine Parkkarte. Die Immatrikulationsnummer Ihres Fahrzeugs ist bei uns registriert. Das Einhalten der Nachtparkvorschriften wird von der Polizei im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit regelmässig überprüft.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmässig - d.h. mehr als eine Nacht pro Woche - in Rorbas auf Strassen oder öffentlichen Plätzen parkieren, gehen Sie wie folgt vor: Füllen Sie folgendes Formular aus.
Anmeldeformular
Gebühr pro Monat
- Personenwagen und Motorfahrzeuge bis 3.5t Gesamtgewicht, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motorräder: CHF 50.–
- Lastwagen, Anhänger aller Art, Wohnwagen, Wohnmobile, Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge: CHF 100.–
Meldepflicht
Der Gemeinde Rorbas ist innert 14 Tagen schriftlich oder E-Mail zu melden:
- Abmeldung (Wegzug aus der Gemeinde, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
- Adressenänderung
- Halterwechsel
- Kontrollschildmutationen
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Lienhard Chatrina | Gemeindeschreiber-Stv. | 044 866 70 63 chatrina.lienhard@rorbas.ch |