Aktuelles in Rorbas
Erhöhung der Wassergebühren ab Bezugsperiode 2026/27
von Roger Suter
Die Wasserversorgung der Gemeinde Rorbas finanziert sich über Gebühren. Der Betrieb muss selbsttragend, also kostendeckend, sein. Steuergelder dürfen keine eingesetzt werden. Die vergangenen Jahre schloss die Wasserkasse immer mit einem Defizit ab, das zulasten des Eigenkapitals ging. Damit die Betriebskosten wieder ausgeglichen sind und die in der Finanzplanung der nächsten 5 Jahre eingestellten Investitionen finanziert werden können, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Der Gemeinderat hat deshalb am 30.09.2026, und nach Anhörung des Preisüberwachers, folgenden Beschluss (Nr. 2026-168) gefasst:
Die Gebühren für den Wasserzins werden ab der Bezugsperiode 2026/27 (d.h. Oktober 2026) wie folgt festgelegt:
Grundgebühr Zähler: CHF 150.00/Jahr (bisher CHF 80.00/Jahr)
Verbrauchsgebühr: CHF 2.20/m3 (bisher CHF 1.80/m3)
Der vollständige Gemeinderatsbeschluss sowie die Stellungnahme des Preisüberwachers vom 11.09.2026 liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf; die Unterlagen können auch auf der Homepage eingesehen werden (www.rorbas.ch/aktuelles)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Publikation an gerechnet (d.h. ab 09.10.2026), beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Gemeinderat Rorbas