Handlungsfähigkeitszeugnis
Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst, dass sie mündig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).
Online-Bestellung
Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis mittels Online-Formular bestellen. In der Regel wird Ihnen das Zeugnis am nächsten Arbeitstag per A-Post zusammen mit der Rechnung zugestellt.
Bestellung persönlich am Schalter
Wenn Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis vor Ort an unserem Schalter der Einwohnerdienste beziehen wollen, haben Sie zur Identifizierung einen persönlichen amtlichen Ausweis mit Foto mitzubringen.
Wenn Sie sich allenfalls durch eine Drittperson vertreten lassen möchten, hat die vorsprechende Person eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht (bei Vertretung durch Ehepartner nicht notwendig) und zur Identifizierung einen persönlichen Ausweis mit Foto vorzulegen.
Preis
Die Gebühr für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses beträgt CHF 30.00.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Mucci Valeria | Leiterin Einwohnerdienste & Liegenschaften | 044 866 70 60 valeria.mucci@rorbas.ch |