Gastwirtschaftspatent
Wer an einem allgemein zugänglichen Ort mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht oder wer mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf handelt (ausserordentliche Gastwirtschaften), braucht eine Bewilligung (Patent).
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
Gesuch um ein Gastwirtschaftspatent
Der Gemeinderat erteilt für das Gastgewerbe im Gemeindegebiet Rorbas Gastwirtschaftspatente. Bitte füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular aus. Zusätzlich legen Sie dem Gesuch ein Auszug aus dem Zentralstrafregister und ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei und senden es an den Gemeinderat Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas. Das Gesuch wird auf Vollständigkeit geprüft. Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, wird das Gastwirtschaftspatent durch den Gemeinderat erteilt.
Änderungen der Patentinhaberin oder des Patentinhabers, Betriebsschliessung
Änderungen der Patentinhaberin oder des Patentinhabers oder eine Betriebsschliessung müssen der Gemeinde gemeldet werden.
Ansprechpersonen
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Lienhard Chatrina | Gemeindeschreiber-Stv. | 044 866 70 63 chatrina.lienhard@rorbas.ch |
Suter Roger | Gemeindeschreiber | 044 866 70 62 roger.suter@rorbas.ch |