Gastwirtschaftspatent

Wer an einem allgemein zugänglichen Ort mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht oder wer mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf handelt (ausserordentliche Gastwirtschaften), braucht eine Bewilligung (Patent).

Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

Gesuch um ein Gastwirtschaftspatent

Der Gemeinderat erteilt für das Gastgewerbe im Gemeindegebiet Rorbas Gastwirtschaftspatente. Bitte füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular aus. Zusätzlich legen Sie dem Gesuch ein Auszug aus dem Zentralstrafregister und ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei und senden es an den Gemeinderat Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas. Das Gesuch wird auf Vollständigkeit geprüft. Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, wird das Gastwirtschaftspatent durch den Gemeinderat erteilt.

Änderungen der Patentinhaberin oder des Patentinhabers, Betriebsschliessung

Änderungen der Patentinhaberin oder des Patentinhabers oder eine Betriebsschliessung müssen der Gemeinde gemeldet werden.

Ansprechpersonen

Name Funktion Telefon/E-Mail
Lienhard Chatrina Gemeindeschreiber-Stv. 044 866 70 63
Suter Roger Gemeindeschreiber 044 866 70 62