Baubewilligungsverfahren

Die Baubehörde stellt das bauordnungs- und zonenkonforme Bebauen des Siedlungsgebiets sicher. Ebenso gewährleistet sie eine einheitliche Bewilligungspraxis im Sinne der Rechtsgleichheit. Dabei setzt sie sich für rasche Baubewilligungsverfahren ein. Schliesslich stellt sie sicher, dass die Ausführung von Bauten und Anlagen den bewilligten Plänen entspricht und die Auflagen der Baubewilligung erfüllt sind. Zudem führt sie - resp. beauftragte Dritte - bau- und feuerpolizeiliche Kontrollen, Umweltschutzkontrollen auf Baustellen sowie periodische amtliche Aufzugs-, Brandschutz- und Rauchgaskontrollen durch.

Wir beraten Sie bei der Einreichung Ihres Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Massgebend sind in jedem Fall die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und der entsprechenden Verordnungen. Die entsprechenden Pläne und Unterlagen dazu finden Sie nachfolgend. Die Baugesuchsformulare können Sie online beziehen (siehe untenstehende Links).

Bei Fragen zur Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben beraten wir Sie gerne.

Ansprechperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Güttinger Michael Leiter Bau 044 866 70 73