Alimentenbevorschussung
Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Gemeinde Rorbas bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen sind unter Alimentenhilfe zu finden (Suchbegriff: Alimentenhilfe / Angebote / Alimentenbevorschussungen).
Zuständige Stelle zur Einreichung von Gesuchen
Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle der Bezirke
Bülach und Dielsdorf
Schaffhauserstrasse 53, Postfach
8180 Bülach
Tel. 043 259 95 20
oder Daniela Steurer direkt:
Tel. 043 259 95 08 (Montag und Donnerstag)
E-Mail: daniela.steurer@ajb.zh.ch
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Irrgang Olaf | Leiter Soziales | 044 866 70 64 olaf.irrgang@rorbas.ch |