Alimentenbevorschussung

Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Gemeinde Rorbas bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen sind unter Alimentenhilfe zu finden (Suchbegriff: Alimentenhilfe / Angebote / Alimentenbevorschussungen).

Zuständige Stelle zur Einreichung von Gesuchen

Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle der Bezirke
Bülach und Dielsdorf
Schaffhauserstrasse 53, Postfach
8180 Bülach

Tel. 043 259 95 20
oder Daniela Steurer direkt:
Tel. 043 259 95 08 (Montag und Donnerstag)
E-Mail: daniela.steurer@ajb.zh.ch

Ansprechperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Irrgang Olaf Leiter Soziales 044 866 70 64

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