AHV / IV Anmeldung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet Renten an Personen im Ruhestand (Frauen ab 64 Jahren / Männer ab 65 Jahren) und an Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) aus.
Der Antrag auf Rentenzahlung für Personen im Ruhestand ist mit dem Online-Formular Anmeldung für eine Altersrente sechs Monate vor dem 64. resp. 65. Geburtstag zu bestellen. Die AHV-Rente kann ein Jahr vor dem offiziellen Rentenalter bezogen werden. Dazu ist ebenso das Online-Formular „Anmeldung für eine Altersrente“ sechs Monate vor dem 63. resp. 64. Geburtstag auszufüllen. Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.
Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) beantragen die Rentenzahlungen mit dem Online-Formular Anmeldung für Hinterlassenenrenten. Das Anmeldeformular kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
---|---|---|
Irrgang Olaf | Leiter AHV-Zweigstelle und Soziales | 044 866 70 75 olaf.irrgang@rorbas.ch |