Waffenerwerbsschein
Der Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen und wesentlichen Bestandteilen davon ist sowohl im Handel als auch zwischen Privatpersonen nur mittels Waffenerwerbsschein erlaubt. Am 15.08.2019 ist das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Je nach Waffenkauf besteht ein unterschiedliches Prozedere.
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheines
Wer einen Waffenerwerbsschein erlangen möchte, muss beim Polizeisekretariat der Gemeinde Rorbas das Gesuch Waffenerwerbsschein mit folgenden Beilagen einreichen:
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte. Für Ausländer mit Bewilligung C zusätzlich eine Kopie des Ausländerausweises
- Für Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (mit Wohnsitz in der Schweiz): eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Nach den nötigen Abklärungen kann der Waffenerwerbsschein bei der Gemeinde Rorbas abgeholt werden.
Preis
Der Waffenerwerbsschein zum Bezug von 1 bis 3 Feuerwaffen oder Waffenbestandteile kostet CHF 50.00.
Weitere Information können der Homepage des Bundesamtes für Polizei und der kantonalen Verordnung zum Waffengesetz entnommen werden.
Ansprechperson
Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
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Lienhard Chatrina | Gemeindeschreiber-Stv. | 044 866 70 63 chatrina.lienhard@rorbas.ch |