Aktuelles in Rorbas
Teilrevision Gebührentarif der Gemeinde Rorbas
Der Gemeinderat hat - gestützt auf die geltende Gebührenverordnung - am 17. September 2025 den Gebührentarif der Gemeinde Rorbas in verschiedenen Bereichen angepasst bzw. aktualisiert.
Der neue Gebührentarif gilt ab dem 1. Januar 2026. Der Gemeinderatsbeschluss und der revidierte Gebührentarif liegen während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenso können die Unterlagen hier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Teilrevision des Gebührentarifs kann beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (03.10.2025), schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Rorbas