Aktuelles in Rorbas
Öffentliche Auflage: Festsetzung neuer Wasserzins auf 01.10.2025 (Wasserjahr 2025/26)
Erhöhung Wassergebühren
Die Wasserversorgung der Gemeinde Rorbas finanziert sich über Gebühren. Der Betrieb muss selbsttragend, also kostendeckend, sein. Steuergelder dürfen keine eingesetzt werden. Die vergangenen Jahre schloss die Wasserkasse immer mit einem Defizit ab, das zulasten des Eigenkapitals ging. Damit die Betriebskosten wieder ausgeglichen sind und die in der Finanzplanung der nächsten 5 Jahre eingestellten Investitionen in der Höhe von ca. 3,687 Mio. Franken finanziert werden können, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Der Gemeinderat hat die beabsichtigte Gebührenanpassung vor seinem Entscheid dem Preisüberwacher unterbreitet (Art. 14 PüG). Dieser hat nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen mitgeteilt, dass er keine Einwände gegen die Anpassung hat.
Der Gemeinderat hat daraufhin am 03.09.2025 folgenden Beschluss (Nr. 2025-137) gefasst:
Die Gebühren für den Wasserzins werden ab der Bezugsperiode 2025/26 (d.h. Oktober 2025) wie folgt festgelegt:
Grundgebühr Zähler: Fr. 80.00/Jahr (bisher Fr. 60.00/Jahr)
Verbrauchsgebühr: Fr. 1.80/m3 (bisher Fr. 1.40/m3)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Der vollständige Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Gemeinderat Rorbas