Kinderbetreuung im Vorschulalter

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet die Gemeinden für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu sorgen.

Die Gemeinden haben Elternbeiträge festzulegen und eigene Beiträge zu leisten. Übergeordnetes Ziel ist die Förderung der Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen.

Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes an familienergänzender Betreuung von Kindern hat der die Gemeindeversammlung eine Verordnung erlassen und der Gemeinderat ein Beitragsreglement verabschiedet.

Grundsätze zu den Unterstützungsleistungen der Gemeinde

In Rorbas wohnhafte Eltern können für alle Kindertagesstätten im Embrachertal (KITA's und Tagesfamilien), die im Besitz einer Betriebsbewilligung sind, Unterstützungsbeiträge beanspruchen, sofern sie den Nachweis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erbringen.

Dieser Nachweis wird erbracht durch eine Arbeitsstelle, Besuch einer Aus- oder Weiterbildung oder Nachweis der Stellenlosigkeit und der damit verbundenen Erhaltung der Vermittelbarkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Massgebend für die Berechnung der Beiträge ist das Total der Einkünfte der Steuerklärung (siehe dazu detaillierte Ausführungen im Reglement).

Gesuch

Gesuche sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Soziales, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas zu richten. Das Formular dazu finden Sie hier

Ansprechperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Irrgang Olaf Leiter Soziales 044 866 70 64

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