Bitte beachten Sie die Publikation im Mitteilungsblatt. Anmeldeschluss: Montag, 3. März, 12:00 Uhr
Die zu zerhackenden Sträucher und Baumschnitte sind von Steinen und Erde zu befreien und bis 07.00 Uhr in geordneten Haufen entlang von Strassen oder an gut mit Maschinen zugänglichen Orten von mindestens 4m Breite und 4.5m Höhe bereitzustellen (nicht zugängliches Material bleibt liegen). Bitte bezeichnen Sie Ihr Häckselgut mit dem Vermerk „Häckselaktion“. Wurzelstöcke und anders stark verschmutztes Häckselgut kann nicht verarbeitet werden und wird liegengelassen. Interessenten werden gebeten, den im Mitteilungsblatt publizierten Talon auszufüllen und bis spätestens 3. März 2025, 12:00 Uhr, der Gemeindeverwaltung Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas oder per E-Mail an einwohnerkontrolle@rorbas.ch einzureichen.
Wir benötigen folgende Angaben: Name, Vorname, Adresse, wo liegt das Häckselgut, liegenlassen oder mitnehmen
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